Kunststoffkanäle und -Formteile
Wir liefern das Gesamtprogramm an Produkten aus thermoplastischen Kunststoffen für die Luft- und Klimatechnik. Lüftungsrohre aus Polypropylen schwerentflammbar, nahtlos nach dem Extrusionsverfahren bis Rohrdurchmesser 400 mm. Größere Rohrdurchmesser gewickelt aus Plattenmaterial. Ausführung entsprechend MGT- Werksnorm in Anlehnung an DIN 4741.
Lüftungskanal- und Formteile aus PPs, PE, PP bzw. PVC entsprechend MGT- Werksnorm in Anlehnung an DIN 4740/41.
Stahlblechkanäle und -Formteile
Luftkanäle mit rechteckigem Querschnitt aus verzinktem Stahlblech, kaltgewalzt nach DIN 16 23, Pittsburghfalz bzw. gleichwertige andere Falzart mit eingespritzter Dichtung.
Blechstärken, Ausführung und Dichtigkeitsklasse: nach DIN 24190/91/94. Druckstufe: 1+4, 2+5. Kanalverbindungen aus Verbundprofil mit 4 Eckverbindungen. Die Kanalwandungen werden abhängig von den Flächenmaßen durch konstruktive Maßnahmen flatterfrei versteift. Innenliegende Verstrebungen sind strömungstechnisch und akustisch optimal in Abhängigkeit von Betriebsdruck, Blechstärke und Kantenlänge ausgeführt.
Unsere Kataloge
Hier können Sie unsere Kataloge für Standardkomponenten der Luftverteilung sowie für mobile Absauganlagen herunterladen. Sonderbauteile stellen wir gerne nach Ihren Vorgaben her. Für Anfragen benutzen Sie bitte unser Formular.
Hinweis: Die aktuellen Kataloge werden wir Ihnen in Kürze an dieser Stelle zum Download anbieten.
Mobile Absauganlagen
Unsere mobile Absauganlagen werden entsprechend der Norm 94/9/EC (ATEX 95) hergestellt. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle der BG- PRÜFZERT hat unter der Zertifikats- Nr. 051001 das GS Test Zertifikat für die Gerätereihen A 3000 und A 8000 erteilt.
Unsere mobile Absauganlagen sind als ortveränderliche Geräte zur Absaugung von flüchtigen Lösemitteln, Gasen und Dämpfen ohne Festpartikel sowie von Farbnebel (Over - Spray) in Spritzprozessen mit Festpartikel bestimmt und konzipiert . Als Filtermedien werden handelsübliche Trocken - Farbfiltermedien eingesetzt.
Eine Behandlung der Abluft im Sinne der 31.BImSchV vom 21. Aug. 2001 erfolgt dabei nicht. Unsere Geräte sind für den Einsatz zur Absaugung von Lösemitteldämpfen mit einem Flammpunkt < 21 °C geeignet.
Entsprechend den konzipierten Leistungsparametern und dem Bestimmungszweck sind unsere mobile Absauganlagen in die Rubrik " Nicht genehmigungsbedürftige Anlage" gemäß BImSch V einzustufen Die Inbetriebnahme des Gerätes ist jedoch bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Betriebsanleitung.